Schulentwicklung
Verhaltenskodex
Unsere Regeln sollen für alle eine sichere und gute Atmosphäre schaffen.
Ziele des Verhaltenskodex:
Wir, das Personal der Hans-Litten-Schule, legen Regeln für unser gemeinsames Verhalten fest.
Diese klaren und transparenten Regeln für alle Personen unserer Schulgemeinschaft sollen dazu beitragen:
- eine positive Atmosphäre durch eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die getragen ist von Wertschätzung, Aufrichtigkeit, Hilfsbereitschaft und Transparenz;
- dass die Hans-Litten-Schule für alle am Schulleben Beteiligte als ein sicherer Ort empfunden wird, an dem ungestörtes Lernen, Lehren und Arbeiten gewährleistet ist;
- den respektvollen Umgang durch Offenheit, Zugewandtheit und Akzeptanz auf allen Beziehungsebenen zu fördern;
- alle am Schulleben Beteiligten vor Grenzverletzungen, sexuellen Belästigungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch zu schützen;
- Kolleg*innen Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen und Bereichen der eigenen Handlungsfelder zu geben und Schutz bei falschem Verdacht zu gewährleisten;
- Wir reflektieren den professionellen Umgang mit Konfliktsituationen persönlich und im Team und verbessern damit die Qualität unserer Schule.
1. Gestaltung von
Nähe und Distanz
Wir führen Einzelgespräche mit Schüler*innen bei offenen Türen, soweit es die Situation ermöglicht (Anmerkung: Offene Türen können uns ggf. vor falschen Anschuldigungen schützen).
Wir unterlassen intensive freundschaftliche Beziehungen zu Schüler*innen, die aus dem schulischen Kontext heraus entstehen.
Wir gestalten Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen unter Einhaltung und Beachtung der individuellen Grenzen. Dabei nehmen wir individuelle Grenzempfindungen immer ernst, achten diese und unterlassen abfällige Kommentare.
Wir dulden keine Grenzverletzungen und thematisieren diese umgehend.
2. Angemessenheit von
Körperkontakt
Wir nehmen grundsätzlich keinen ungefragten/unerwünschten Körperkontakt auf.
Diesen Grundsatz brechen wir nur, wenn Erste-Hilfe geleistet werden muss oder im unterrichtlichen Kontext ein Körperkontakt notwendig sein sollte (z. B. Darstellendes Spiel, Sportunterricht etc.). Berührungen müssen jederzeit pädagogisch begründbar sein. Im Sportunterricht bedarf es einer expliziten Zustimmung der betroffenen Personen.
3. Verbale und nonverbale
Kommunikation
In der Sprache verzichten wir auf rassistische, diskriminierende, sexualisierte und gewalttätige Äußerungen. Wir dulden keine sexualisierte Sprache, abfällige Bemerkungen, Bloßstellungen oder Demütigungen (z. B. Anschreien oder sich lustig machen), sexualisierte Ansprachen, Belästigungen und Gesten. Wir versuchen mit Freundlichkeit in angemessener Lautstärke zu kommunizieren.
Wir schreiten bei Grenzverletzungen ein und beziehen eine schützende Position.
Wir sprechen die Personen mit ihrem Ruf- bzw. Vornamen an, ggf. ist die Verwendung gewünschter und angebrachter Spitznamen möglich. Wir verzichten auf Kosenamen.
LGBTQIA+*Personen (Anhang D) sprechen wir mit dem Pronomen ihres Identitätsgeschlechts an. Wir unterlassen „Misgendering“ (Anhang E) und „Deadnaming“ (Anhang F), auch wenn der offizielle Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Ausnahmen werden durch rechtliche Vorgaben begründet (z. B. Klassenbuch).
4. Umgang mit und
Nutzung von sozialen Netzwerken
Wir unterlassen die Nutzung von sozialen Netzwerken und Instant Messenger im Kontakt mit Schüler*innen.
Wir kommunizieren digital mit Schüler*innen ausschließlich über die offiziellen Kanäle (IServ, Lernraum). Ausnahmen müssen begründbar sein.
Wir unterlassen das Fotografieren und Videographieren von Personen und Situationen auf dem Schulgelände, sofern die beteiligten Personen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Achtung der
Privatsphäre
Wir achten die Privatsphäre jeder Person.
6. Pädagogische
Maßnahmen
Bei pädagogischen Maßnahmen unterlassen wir jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug.
Erzieherische Maßnahmen gestalten wir so, dass diese die persönlichen Grenzen der Schutzbefohlenen nicht überschreiten und im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen: angemessen, konsequent und für die Betroffenen objektiv plausibel.
7. Verhalten auf
mehrtägigen Fahrten
Wir begleiten auf mehrtägigen Fahrten Schüler*innen mit einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen. Die Gruppe der Begleitpersonen soll, wenn organisatorisch möglich, die Gruppe der Schüler*innen widerspiegeln. Die Regelungen der entsprechenden Verordnungen sind zu beachten.
Ist in der Klasse eine LGBTQIA+*Person, sollte mit dieser die Zimmerorganisation im Vorfeld besprochen werden. Wenn die Person konkrete Wünsche hat, mit wem er*/sie* das Zimmer teilen will, sollte auch mit den jeweiligen Mitschüler*innen gesprochen werden.
Wir versuchen bei Übernachtungen im Rahmen von mehrtägigen Fahrten nach Möglichkeit Schlafgelegenheiten und Sanitärbereiche zur Verfügung zu stellen, die von den Begleiter*innen und Schüler*innen abgetrennt sind. Wir klären Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten vor Beginn der Veranstaltungen und holen uns die Zustimmung der Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und die Genehmigung durch die Schulleitung.
8. Kleidung
Wir achten darauf, dass wir als schulisches Personal während unserer Tätigkeit entsprechend der Situation angemessene Kleidung tragen.
9. Verhalten bei
Grenzverletzungen
Wenn wir eine Grenzüberschreitung beobachten, sprechen wir diese direkt an. Wir geben der Person die Möglichkeit, das gezeigte Verhalten zu erklären.
Hat ein Mitglied der Schulgemeinschaft einen begründeten Verdacht, dass eine Grenzüberschreitung vorliegt, oder von einem Verdachtsfall erfahren, so informiert sie umgehend die Schulleitung bzw. eine andere zuständige Kontaktperson.
Über weitere Regelungen informiert das Beschwerdemanagement.
Abschlussbemerkung
Weiterführende Informationen und Verhaltensanweisungen sind in der Dienstvereinbarung zur Prävention und dem Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Schulbereich geregelt. Die Dienstvereinbarung dient der Schaffung eines Problembewusstseins sowie zur Aufklärung und Sensibilisierung aller Beschäftigten, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzubeugen, ihr entgegenzutreten und ein dem Geist dieser Vereinbarung förderliches Arbeitsklima zu schaffen.
Anhang (Definitionen)
Im Sinne eines fachlich fundierten Umgangs mit grenzverletzendem Verhalten im pädagogischen Alltag mit jungen Menschen empfiehlt sich eine Differenzierung.
A Grenzverletzungen werden unabsichtlich verübt und/oder resultieren aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten oder einer „Kultur der Grenzverletzungen“.
B Übergriffe sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber anderen Personen, grundlegender fachlicher Mängel und/oder einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs.
C Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt: z.B. körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Erpressung, (sexuelle) Nötigung.
D LGBTQIA+*Personen: (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie transsexuelle, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen)
E Misgendering beschreibt das Adressieren einer Person auf eine Weise, die nicht zu ihrer Geschlechtsidentität passt.
F Deadnaming bezeichnet die Verwendung des alten nicht mehr verwendeten Vornamens einer Person, die einen neuen Vornamen angenommen hat.
Die Schwerpunkte der Schulentwicklung