Schulentwicklung
Beschwerden von
Schüler*innen und Eltern
Sie haben jederzeit die
Möglichkeit sich zu beschweren.
Beschwerden
über Notengebung
Richten Sie Ihren formlosen Widerspruch an die Schulleitung.
Diese wird Rücksprache mit Abteilungsleitung und Lehrkraft halten.
Die Lehrkraft muss die Notengebung schriftlich begründen. Anschließend entscheidet die Schulleitung, ob die Notengebung gerechtfertigt ist.
Sollte keine Entscheidung möglich sein, wird das Rechtsreferat der Schulaufsicht eingeschaltet und fällt eine Entscheidung.
Ist die Entscheidung nicht in Ihrem Sinne, besteht die Möglichkeit zu klagen.
Der Rechtsweg dauert in der Regel 2-2,5 Jahre.
Dieser Ablauf gilt für alle Abschlussnoten und Zeugnisnoten der Q-Phase.
Für alle Klausurnoten und Halbjahresnoten endet der Beschwerdeweg mit der Entscheidung der Schulleitung.
Beschwerden
über das Verhalten von
Lehrkräften oder Schüler*innen
Wenden Sie sich an eine Person des Vertrauens (Lehrkraft, Klassenleitung, Beratungsteam, Sozialarbeit, Abteilungsleitung, Schulleitung).
Diese wird dann entscheiden, ob eine Lösung gefunden werden kann oder eine andere Instanz angesprochen werden muss.
Sie werden über den Verlauf der Beschwerde transparent unterrichtet.
Beschwerden
über Rahmenbedingungen
Bauliche Bedingungen,
Unterrichtsausfall, Cafeteria u.a.
Wenden Sie sich an die Schulleitung. Diese wird überprüfen, ob eine Behebung des Problems durch die Schule möglich ist.
Sollte das nicht der Fall sein, wird die Beschwerde an zuständige Instanzen weitergeleitet (z. B. BIM)
Sie können sich auch direkt beschweren:
Zentrale Beschwerdestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, und Familie
zuständige Schulaufsicht:
Frank.Grduk@senbjf.berlin.de
beschwerdemanagement@senbjf.berlin.de
Mo, Di, Fr 10-12 Uhr Do 16-18 Uhr
Telefon 030 90227 -6030
Nutzen Sie für Ihre Beschwerden
die Kontaktmöglichkeiten der Homepage.
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