BERUFSAUSBILDUNG
RECHTSANWALTS-
UND NOTAR-
FACHANGESTELLTE
Berufsschule
Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte können zwei Berufe auf einmal: Sie arbeiten mit Notar:innen und Rechtanwält:innen im Team und unterstützen die Mandant:innen in verschiedensten Rechtsfragen z. B.: Unternehmensgründung, Hauserwerb, Ehevertrag oder Durchsetzung von Forderungen durch eine Klage vor Gericht. Vor allem organisieren Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte den reibungslosen Ablauf in einer Kanzlei.
Eine verantwortungsvolle Aufgabe – nicht nur im Umgang mit Dokumenten und Papieren, sondern vor allem auch im Umgang mit Menschen.
Dauer | drei Jahre |
Abschluss | vor der Rechtsanwaltskammer |
Beginn | i. d. R. 1. August und 1. Februar eines Jahres |
Voraussetzung | Ausbildungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei |
Ablauf
Die dreijährige Berufsausbildung ist in zwei Teile gegliedert. Im praktischen Teil arbeiten Sie in der Rechtsanwaltskanzlei und im Notariat. Die theoretischen Kenntnisse werden Ihnen bei uns an 2 Tagen in der Woche vermittelt.
Im 1. Jahr werden rechtliche Grundlagen besprochen z. B.: Was kostet eine erste Beratung bei Rechtsanwält:innen? Welche Rechte habe ich, wenn mein gerade gekauftes Handy kaputt ist? Welches Gericht ist in Berlin für Straftaten zuständig?
Im 2. Jahr erfahren Sie z. B.: Wie setze ich Zahlungsansprüche bei Gericht durch? und im 3. Jahr erfahren Sie z. B.: Was steht in einem Ehevertrag? Wie kaufe ich ein Haus?
Mit der Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer schließen Sie Ihre Ausbildung ab.
weitere Informationen
Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
Lernfelder
Anschluss/Perspektiven
Sie können an unserer Schule die einjährige Fachoberschule besuchen und die allgemeine Fachhochschulreife erlangen.
Die Bildungsgänge der Hans-Litten-Schule