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Die Voraussetzungen für das berufliche Gymnasium


Allgemein:

Prinzipiell gilt: Wenn Sie die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erlangt haben, können Sie in unsere Einführungsphase aufgenommen werden. Sie dürfen höchstens 19 Jahre alt sein.


Schüler:innen eines Gymnasiums:

Sie müssen nach der 10. Klasse (= Einführungsphase am Gymnasium) die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe geschafft haben. Der Notendurchschnitt muss mindestens die Note 4 ergeben. Eine mangelhafte Leistung ohne Ausgleich ist möglich. 
 


Schüler:innen der Integrierten Sekundarschule oder der Gemeinschaftsschule:

Sie müssen den Mittleren Schulabschluss (MSA) bestanden und den Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe erhalten haben. Das bedeutet im Einzelnen:  

  1. Die Jahrgangsnoten in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts auf E-Niveau müssen mindestens die Note 3 betragen. Darunter müssen mindestens zwei Kernfächer sein (Mathematik, Deutsch, 1. Fremdsprache). 
  2. Der Durchschnitt aller Noten muss 3,0 (oder besser) ergeben.
  3. In höchstens einem Fach können Sie die Note 5 haben bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen. Dieses Fach sollte auf keinen Fall ein Kernfach sein. 

Schüler:innen aus dem IBA-Lehrgang:

Sie müssen den Mittleren Schulabschluss (MSA) bestanden und den Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe erhalten haben. Das bedeutet im Einzelnen:  

  1. Der Durchschnitt der Jahrgangsnoten aller Fächer muss 3,0 (oder besser) betragen.
  2. In den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik müssen Sie mindestens befriedigende Leistungen vorweisen. Die Summe dieser Fächer darf nicht größer als 6 und keines der übrigen Fächer darf schlechter als ausreichend bewertet sein. 
  3. In höchstens einem Fach oder Lernfeld können Sie die Note 5 haben bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen.
  4. Die Leistungen im Fach Sport und in den Lernfeldern des fachpraktischen Bereichs sowie die Leistungen in den Praktika und im Teilbereich "Betriebliche Lernaufgabe" bei der Berechnung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.