Die Voraussetzungen für das berufliche Gymnasium
Allgemein:
Prinzipiell gilt: Wenn Sie die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erlangt haben, können Sie in unsere Einführungsphase aufgenommen werden. Sie dürfen höchstens 19 Jahre alt sein.
Schüler:innen eines Gymnasiums:
Sie müssen nach der 10. Klasse (= Einführungsphase am Gymnasium) die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe geschafft haben. Der Notendurchschnitt muss mindestens die Note 4 ergeben. Eine mangelhafte Leistung ohne Ausgleich ist möglich.
Schüler:innen der Integrierten Sekundarschule oder der Gemeinschaftsschule:
Sie müssen den Mittleren Schulabschluss (MSA) bestanden und den Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe erhalten haben. Das bedeutet im Einzelnen:
- Die Jahrgangsnoten in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts auf E-Niveau müssen mindestens die Note 3 betragen. Darunter müssen mindestens zwei Kernfächer sein (Mathematik, Deutsch, 1. Fremdsprache).
- Der Durchschnitt aller Noten muss 3,0 (oder besser) ergeben.
- In höchstens einem Fach können Sie die Note 5 haben bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen. Dieses Fach sollte auf keinen Fall ein Kernfach sein.
Schüler:innen aus dem IBA-Lehrgang:
Sie müssen den Mittleren Schulabschluss (MSA) bestanden und den Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe erhalten haben. Das bedeutet im Einzelnen:
- Der Durchschnitt der Jahrgangsnoten aller Fächer muss 3,0 (oder besser) betragen.
- In den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik müssen Sie mindestens befriedigende Leistungen (3,0) vorweisen.
- In höchstens einem Fach oder Lernfeld können Sie die Note 5 haben bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen.
- Die Leistungen im Fach Sport und in den Lernfeldern des fachpraktischen Bereichs sowie die Leistungen in den Praktika und im Teilbereich "Betriebliche Lernaufgabe" bei der Berechnung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.