(Leitfaden, Schwerpunkte und Ziele sowie Instrumente der Schulsozialarbeit)
Schulsozialarbeit ist professionelle sozialpädgogische Arbeit direkt in der Schule. Sie hat als Kooperation von Jugendhilfe und Schule das Ziel, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Schwerpunkte und Ziele der Schulsozialarbeit sind Prävention, Integration, Krisenintervention, Mediation und Vermittlung.
Als rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit dienen §§ 13,1 und 81 SGB VIII, § 14 AG-KJHG, § 5 SchulG (Berlin). Schulsozialarbeit steht nicht Additiv zum Schulorganismus, sondern wird vielmehr als integrierter Teil der Schule definiert. Damit bedarf es der unmittelbaren Rückkopplung im Entscheidungs- und Entwicklungsprozess gemeinsam mit der Schule. Damit ist Schulsozialarbeit im Schulalltag und in allen schulischen Gremien beteiligt und integriert.
Pädagogische Ansätze:
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Schulsozialarbeit an Berliner Schulen wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie den Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.