Die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Diese Handlungskompetenz wird nicht in Unterrichtsfächern erworben, die fachsystematisch aufgebaut sind, sondern in Lernfeldern, die sich an Situationen aus dem beruflichen Alltag orientieren.
Die fachlichen Inhalte der bisherigen Fächer Wirtschaftslehre, Verfahrensrecht, Zivilrecht und Textverarbeitung finden sich in den einzelnen Lernfeldern wieder. Hierbei wird an Vorwissen angeknüpft und in den einzelnen Lernfeldern werden im Verlauf der Ausbildung die erforderlichen fachlichen und überfachlichen (also z.B. methodischen) Kompetenzen erworben.
Die Ausbildung zur/m Justizfachangestellten umfasst 12 Lernfelder, die den Ausbildungsjahren fest zugeordnet sind.
1. Ausbildungsjahr
Lernfeld 1: Eintritt in das Berufsleben
Lernfeld 4: Rechtliches Handeln im Beruf und der Gesellschaft
Lernfeld 5: Mitwirkung im Strafverfahren
Lernfeld 6: Mitwirkung im Mahnverfahren und bei der Vorbereitung des Klageverfahrens
Lernfeld 11: Rechnergestützte Textverarbeitung
2. Ausbildungsjahr
Lernfeld 2: Beschäftigung im öffentlichen Dienst
Lernfeld 7: Mitwirkung in Zivilverfahren einschließlich Zwangsvollstreckung
Lernfeld 8: Mitwirkung in familienrechtlichen Angelegenheiten
3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 3: Wirtschaftliches Handeln im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft
Lernfeld 9: Mitwirkung in Grundbuchangelegenheiten
Lernfeld 10: Mitwirkung in Erbschaftsangelegenheiten
Lernfeld 12: Textgestaltung und Textautomation
Den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz finden Sie hier.