In unserem Berufsschulzweig erfolgt der schulische Teil der Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bzw. zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Für diese Ausbildungsberufe sind wir die einzige zuständige Schule im Land Berlin. Die Schüler*innen werden zweimal in der Woche in Lernfeldern und allgemeinbildenden Fächern unterrichtet .
Der praktische Teil der Ausbildung wird in den Kanzleien der Rechtsanwälte und Notare durchgeführt.
Für den Ausbildungsberuf "Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r" bzw. "Rechtsanwaltsfachangestellte*r" besteht keine bestimmte schulische Zugangsvoraussetzung. Wer sich für diese Ausbildung interessiert, sollte sich rechtzeitig bei den in Frage kommenden Ausbildungskanzleien über deren Einstellungsbedingungen und –praxis informieren.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Eine automatische Anrechnung des Abiturs auf die Ausbildungsdauer erfolgt nicht. Eine Anrechnungsverordnung für vorangegangene schulische Ausbildungsgänge existiert ebenfalls nicht.
Eine Verkürzung der dreijährigen Ausbildungsdauer auf zweieinhalb Jahre ist möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt und der Notendurchschnitt in der Berufsschule im dritten und vierten Ausbildungshalbjahr 2,0 beträgt.
Die Ausbildungszeit kann verlängert werden, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder zu erkennen ist, dass das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht wird.
Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wird bundeseinheitlich durch folgende Ausbildungsverordnung geregelt:
ReNoPat-Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat) vom 29.08.2014 (BGBl. 2014 I Seite 1490).
Neben den Fachkenntnissen sind im modernen Büroablauf Kenntnisse in der Daten- und der Textverarbeitung notwendig, um die Arbeit in der Kanzlei fachgerecht und rationell zu erledigen.
Im Wesentlichen nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachausbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.
Unterrichtet wird in Lernfeldern. Anordnung und Inhalte der Lernfelder.
Die schulischen Rahmenlehrpläne finden Sie in der Rubrik "Unterrichtsfächer".
Im Laufe der Ausbildung laden wir regelmäßig Gerichtsvollzieher und Amtsanwälte in den Unterricht ein.
Der Ausbildungsvertrag kann jederzeit geschlossen werden; der Ausbildungsbeginn wird im Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungskanzlei vereinbart.
Schultagskombinationen und 1. Schultag sind kurz vor der Anmeldung im Sekretariat (Tel.: 303017-15) zu erfragen.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung im Original und als Kopie mitzubringen: